Hinweis an den geneigten Leser dieser Seite :  
  Wenn Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen sind, der eine prekäre Situation gesundbeten kann und dafür die Verantwortung übernimmt,
brauchen Sie an dieser Stelle nicht weiterzulesen .
Wir empfehlen Ihnen eine erneute Suche im web unter dem Stichwort : Wunderheiler.
 
  Wenn Sie hingegen an einer fundierten ingenieurmäßigen Lösung interessiert sind, sind Sie bei uns herzlich willkommen.
 
  Wir entwickeln prüffähige Brandschutzkonzepte für jegliche Bauvorhaben auf Grundlage der geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, als Ergänzung der Bauantragsunterlagen.  
Die Leistung umfasst dabei im Regelfall :  
  Brandschutzkonzept  
  Feuerwehrpläne  
  Teilnahme an Ortsterminen  
  Brandschutzordnungen  
  Brandschutzunterweisungen  
  Feuerwehrlaufkarten  
     
  Folgende Leistungen können wir nicht erbringen:  
 
  • erforderliche Abnahmen von Anlageteilen durch
    techn. Sachverständige gem. TPrüfVO.
    Außer bei Wohnbauvorhaben müssen technische Anlagen wie z.B. Entrauchungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen usw. von Sachverständigen nach der TPrüfVO (z.B.: TÜV, DEKRA oder freie Sachverständige) abgenommen werden.
    Wir stellen den Kontakt zu den Kollegen gerne her.
 
 
  • Auslegung/Ausschreibung von Anlagen, die dem Brandschutz
    zuzuordnen sind.
    Die technische Auslegung der Anlagen obliegt den entsprechenden Fachfirmen.